Haushaltshilfe nach Unfall oder Krankenhausaufenthalt

Sie hatten einen Unfall, der durch die Gegenpartei verursacht wurde oder Sie hatten einen Arbeitsunfall? In diesem Fall zahlt die Berufsgenossenschaft eine Haushaltshilfe, wenn Sie die Hausarbeit nicht mehr bewältigen können. Holen Sie sich eine Verordnung vom Arzt über Haushaltshilfe und sprechen sie mit der Berufsgenossenschaft.

Der Gesetzgeber hat den Anspruch auf Haushaltshilfe im Krankheitsfall erweitert. Die Krankenkassen zahlen auch dann Haushaltshilfe, wenn Ihnen die Weiterführung des Haushalts wegen schwerer Krankheit oder nach einem Krankenhausaufenthalt nicht möglich ist, längstens jedoch für die Dauer von vier Wochen. Voraussetzung ist, dass niemand anderes im Haus die Hausarbeit verrichten kann  (SGB V § 38).

Gerne geben wir Ihnen weitere Auskunft.

Viele ältere Mitmenschen haben inzwischen die freiwillige Zusatzversicherung „55+“. Diese freiwillige Versicherung zahlt Haushaltshilfe, wenn Sie aus dem Krankenhaus kommen und den  Haushalt nicht mehr alleine führen können. Auch mit diesen Versicherungen arbeiten wir zusammen.