


Hauswirtschaftliche Versorgung im Rahmen der Pflege
Sie sind eingestuft in einen Pflegegrad?
Dann bezahlt die Pflegekasse Ihnen eine hauswirtschaftliche Hilfe!
Jeder Pflegebedürftige erhält zusätzlich zum Pflegegeld 131€ Entlastungsleistungen im Monat (Stand 2025). Dieses Geld kann für Haushaltshilfe oder für Betreuung genutzt werden. Die Entlastungsleistungen werden von der Pflegekasse nicht ausgezahlt, sie müssen als Sachleistung in Anspruch genommen werden. Losemann Haushaltshilfe ist als „Angebot zur Unterstützung im Alltag“ von den Pflegekassen zugelassen und kann diese Leistung mit den Pflegekassen abrechnen.
Bei uns erhalten Sie für dieses Geld ca. drei Stunden Haushaltshilfe oder Betreuung im Monat.
Auch die stundenweise Verhinderungspflege in Höhe von 1685€ im Jahr kann für Haushaltshilfe bzw. Betreuung genutzt werden. Nutzt der Pflegebedürftige die Kurzzeitpflege nicht voll, stehen ihm weitere 843€ zu Verfügung.
Entlastungsleistungen + Verhinderungspflege + Kurzzeitpflege =
ca. 2,25 Stunden (1 Anfahrt) Haushaltshilfe in der Woche
von Losemann Haushaltshilfe ohne Zuzahlung
Preis: 42,60 € pro Stunde, 7,00 € pro Anfahrt