Hauswirtschaftliche Versorgung im Rahmen der Pflege
Sie sind eingestuft in einen Pflegegrad?
Dann bezahlt die Pflegekasse Ihnen eine hauswirtschaftliche Hilfe!
Jeder Pflegebedürftige erhält zusätzlich zum Pflegegeld 125 € Entlastungsleistungen im Monat. Dieses Geld kann für Haushaltshilfe oder für Betreuung genutzt werden. Die Entlastungsleistungen werden von der Pflegekasse nicht ausgezahlt, sie müssen als Sachleistung in Anspruch genommen werden. Losemann Haushaltshilfe ist als „Angebot zur Unterstützung im Alltag“ von den Pflegekassen zugelassen und kann diese Leistung mit den Pflegekassen abrechnen.
Bei uns erhalten Sie für dieses Geld ca. vier Stunden Haushaltshilfe oder Betreuung im Monat.
Auch die stundenweise Verhinderungspflege in Höhe von 1612 € im Jahr kann für Haushaltshilfe bzw. Betreuung genutzt werden. Nutzt der Pflegebedürftige die Kurzzeitpflege nicht voll, stehen ihm weitere 806,00 € zu Verfügung.
Entlastungsleistungen + Verhinderungspflege + Kurzzeitpflege =
ca. 7 Stunden (4 Anfahrten) Haushaltshilfe im Monat
von Losemann Haushaltshilfe ohne Zuzahlung
Preis: 36,60 € pro Stunde, 7,00 € pro Anfahrt